Kassenleistungen

Kassenleistung – Ihr Weg zur Therapie
Eine logopädische Behandlung (Therapie bei Stimm-, Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen) wird ärztlich verordnet. Die Behandlung kann Ihnen beim Vorliegen einer entsprechenden Symptomatik vom Hausarzt (Allgemeinmediziner) und von Fachärzten verordnet werden.
Am Ende einer Behandlungsreihe wird dem Arzt ein schriftlicher Bericht über den Therapieverlauf erstellt. Eine ärztliche Kontrolle ist nach Beendigung jeder Verordnung erforderlich.

HINWEIS: Die gesetzlichen Kassen fordern einen Selbstkostenbeitrag pro Verordnung in Höhe von 10% für erwachsene Patienten. Die Höhe der Summe kann den Gebührentabellen der gesetzlichen Krankenkassen entnommen werden (Auch der verordnende Arzt oder Ihre Therapeutin kann Ihnen Auskunft geben).